Freitag, 26. April 2013

Steuerliche Aufbewahrungsfristen sollen verkürzt werden

Der Bundestag hat am 25. April einen Gesetzentwurf zur Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungsfristen angenommen. Die bisher geltende Frist von 10 Jahren soll rückwirkend zum 1. Januar auf acht Jahre und ab dem 1. Januar 2015 auf sieben Jahre verkürzt werden. Diverse weitere steuerliche Vorschriften (z.B. zur Cash-GmbH) sollen ebenfalls geändert werden. Der Bundesrat muss allerdings noch zustimmen.
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/44449590_kw17_de_steuerliche_aufbewahrungsfristen/index.html
Die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen wäre ein vernünftiger Schritt zum Abbau von Bürokratie.

Mittwoch, 17. April 2013

Kabinett beschließt Erleichterungen bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen

Das Kabinett hat am 17. April einen Gesetzentwurf zur Refom des handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahrens beschlossen. Unter anderem wird das Mindestordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung von 2.500 Euro auf 500 Euro bzw. 1.000 Euro gesenkt.
http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/20130417_Entlastung_fuer_den_Mittelstand.html;jsessionid=AD358C46953CBB44191C86D8DE141591.1_cid334?nn=3433226

Donnerstag, 11. April 2013

Neues steuerliches Reisekostenrecht ab 2014

Der Gesetzgeber hat das steuerliche Reisekostenrecht ab 2014 geändert. Eine wichtige Änderung gibt es bei den Verpflegungspauschalen. Bisher betrugen diese 6, 12 oder 24 Euro je nach Abwesenheitsdauer. Ab 2014 wird es nur noch zwei Pauschalen geben: 24 Euro für jeden Kalendertag mit 24 Stunden Abwesenheit und 12 Euro bei mehr als 8-stündiger Abwesenheit.http://www2.nwb.de/portal/content/ir/beitraege/beitrag_1312593.aspx

Donnerstag, 4. April 2013

BMF-Schreiben zur Abzugsfähigkeit von Darlehenszinsen nach Verkauf einer vermieteten Immobilie

Das Bundesfinanzministerium hat diese Woche ein Schreiben zur Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen nach Veräußerung einer vermieteten Immobilien veröffentlicht. Der Bundesfinanzhof hatte hierzu im Sommer 2012 ein steuerzahlerfreundliches Urteil gesprochen. Im aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums werden nun die Voraussetzungen für den Abzug der Schuldzinsen präzisiert. http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2013-03-28-Schuldzinsen.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Donnerstag, 28. März 2013

Bundesrat beschließt Änderung der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung

Der Bundesrat hat am 22. März die Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung beschlossen. Seit Dezember 2011 gab es Diskussionen wegen der Änderung im Bezug auf die sogenannte Gelangensbestätigung. Mit der Verordnung wurden nun eindeutige Regelungen zur einfachen Nachweisführung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen geschaffen. Die Gelangensbestätigung ist nicht mehr zwingende Voraussetzung für die Steuerfreiheit bei der Umsatzsteuer. Einen guten Überblick über die Neuregelung gibt die IHK Stuttgart auf Ihrer Homepage http://www.stuttgart.ihk24.de/recht_und_steuern/steuerrecht/Umsatzsteuer_Verbrauchssteuer/Umsatzsteuer_international/Umsatzsteuerfreie_Lieferungen/971952/Belegnachweise_Steuerfreiheit_innergemeinschaftliche_Lieferungen.html

Montag, 25. März 2013

Bewirtungskosten bei Gaststättenrechnungen

Aus aktuellem Anlass möchten wir nochmals auf ein BFH-Urteil vom letzten Jahre hinweisen (BFH-Urteil vom 18. April 2012, X-R-57/09). Hier hatte der Bundesfinanzhof entschieden,  dass eine Gaststättenrechnung auch den Namen des Bewirtenden enthalten muss. Andernfalls kann der Gaststättenbesuch nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. D.h. im Klartext, dass der Kassenbon für den Abzug der Bewirtungskosten als Betriebsausgaben nicht ausreicht! Man muss sich also eine entsprechende Rechnung über den Gaststättenbesuch ausstellen lassen, welche die steuerlichen Anforderungen erfüllt. Die meisten Gaststätten stellen auf Nachfrage auch solche Rechnungen aus. Eine Ausnahme hiervon gilt nur wenn Gesamtbetrag der Rechnung 150 Euro nicht übersteigt.

Dienstag, 12. März 2013

Vorsicht bei Europäischem Zentralregister für Umsatzsteuer-Identifikationsnummern!

Zur Zeit verschickt ein sogenanntes Europäisches Zentralregister für Umsatzsteuer-Identifikationsnummern Erfassungsformulare, die innerhalb einer Frist zurückgeschickt werden sollen. Wer das amtliche aussehende Formular unterzeichnet und zurückschickt, schließt einen 2-Jahres-Vertrag mit einer Jahresgebühr von 890 Euro ab. Dieses Zentralregister nutzt nur den Betreibern. Für Abfragen und Beantragung von Umsatzsteueridentifikationsnummer ist ausschließlich das Bundeszentralamt für Steuern www.bzst.de zuständig.