Freitag, 9. Dezember 2016

Steuerliche Absetzbarkeit von Kosten der Erneuerung einer Einbauküche

Schlechte Nachrichten für Vermieter: Der Bundesfinanzhof hat diese Woche eine aktuelle Entscheidung veröffentlicht, in der entschieden wurde, dass die Kosten der Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung nicht sofort als Erhaltungsaufwand abzugsfähig sind sondern über die Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben werden müssen. http://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/637916/?listPos=11