Dienstag, 6. August 2019

Förderung der Elektromobilität

Die Bundesregierung hat am 31. Juli 2019 den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität beschlossen, welcher u.a. folgende Regelungen vorsieht:
  • Einführung einer Sonderabschreibung von 50% für elektrische Lieferfahrzeuge
  • Die Halbierung der privaten Nutzung bei der Dienstwagenbesteuerung von Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen wird bis Ende 2030 verlängert.
  • Die steuerfreie Überlassung von betrieblichen Fahrrädern wird ebenfalls von Ende 2021 bis Ende 2030 verlängert.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/G-E-Mobilitaet/0-Gesetz.html