Freitag, 10. Juli 2015
Finanzverwaltung ändert Auffassung zu Google-Aktiensplit
Der bei Google-Aktien durchgeführte Aktiensplit im April 2014 hat für Verärgerung bei den Anlegern gesorgt, weil die neuen Aktien vom Typ C von der Finanzverwaltung als Sachdividende eingestuft wurden und die Depotbank dafür Abgeltungsteuer einbehalten hat. Dies, obwohl der Split das Vermögen des Aktionärs ja nicht erhöht hat. Glücklicherweise hat die Finanzverwaltung in einem aktuellen BMF-Schreiben diese abwegige Auffassung aufgegeben. Die Banken müssen demnach den Steuerabzug korrigieren. http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Abgeltungsteuer/2015-07-08-Kapitalmassnahme-Google-Moeller-Maersk.pdf?__blob=publicationFile&v=2
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