Donnerstag, 28. März 2013

Bundesrat beschließt Änderung der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung

Der Bundesrat hat am 22. März die Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung beschlossen. Seit Dezember 2011 gab es Diskussionen wegen der Änderung im Bezug auf die sogenannte Gelangensbestätigung. Mit der Verordnung wurden nun eindeutige Regelungen zur einfachen Nachweisführung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen geschaffen. Die Gelangensbestätigung ist nicht mehr zwingende Voraussetzung für die Steuerfreiheit bei der Umsatzsteuer. Einen guten Überblick über die Neuregelung gibt die IHK Stuttgart auf Ihrer Homepage http://www.stuttgart.ihk24.de/recht_und_steuern/steuerrecht/Umsatzsteuer_Verbrauchssteuer/Umsatzsteuer_international/Umsatzsteuerfreie_Lieferungen/971952/Belegnachweise_Steuerfreiheit_innergemeinschaftliche_Lieferungen.html

Montag, 25. März 2013

Bewirtungskosten bei Gaststättenrechnungen

Aus aktuellem Anlass möchten wir nochmals auf ein BFH-Urteil vom letzten Jahre hinweisen (BFH-Urteil vom 18. April 2012, X-R-57/09). Hier hatte der Bundesfinanzhof entschieden,  dass eine Gaststättenrechnung auch den Namen des Bewirtenden enthalten muss. Andernfalls kann der Gaststättenbesuch nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. D.h. im Klartext, dass der Kassenbon für den Abzug der Bewirtungskosten als Betriebsausgaben nicht ausreicht! Man muss sich also eine entsprechende Rechnung über den Gaststättenbesuch ausstellen lassen, welche die steuerlichen Anforderungen erfüllt. Die meisten Gaststätten stellen auf Nachfrage auch solche Rechnungen aus. Eine Ausnahme hiervon gilt nur wenn Gesamtbetrag der Rechnung 150 Euro nicht übersteigt.

Dienstag, 12. März 2013

Vorsicht bei Europäischem Zentralregister für Umsatzsteuer-Identifikationsnummern!

Zur Zeit verschickt ein sogenanntes Europäisches Zentralregister für Umsatzsteuer-Identifikationsnummern Erfassungsformulare, die innerhalb einer Frist zurückgeschickt werden sollen. Wer das amtliche aussehende Formular unterzeichnet und zurückschickt, schließt einen 2-Jahres-Vertrag mit einer Jahresgebühr von 890 Euro ab. Dieses Zentralregister nutzt nur den Betreibern. Für Abfragen und Beantragung von Umsatzsteueridentifikationsnummer ist ausschließlich das Bundeszentralamt für Steuern www.bzst.de zuständig.

Dienstag, 5. März 2013

Bundesrat stimmt Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts zu

Am 1. März hat der Bundesrat dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts zugestimmt, womit unter anderem der Übungsleiterfreibetrag auf 2.400 Euro erhöht wird. Die Erhöhung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2013.http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2013/03/2013-03-01-PM19.html

Samstag, 2. März 2013