Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat die sog. Mindestlohndokumenationspflichtenverordnung veröffentlicht. Demnach sind die Aufzeichnungspflichten bei Familienangehörigen nicht mehr anzuwenden, außerdem entfällt die Aufzeichnungspflicht unter gewissen Voraussetzungen bei Monatsentgelten von mehr als 2.000 Euro.
http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/neue-mindestlohnverordnung-in-kraft.html