Freitag, 10. Juni 2016
Unfallkosten und Entfernungspauschale
Passiert auf dem Weg zur Arbeit mit dem Privatauto ein Unfall, möchte man die Kosten hierfür gerne steuerlich abziehen. Mit der Entfernungspauschale von 0,30€ pro Entfernungskilometer sind aber sämtliche Aufwendungen abgegolten. Die Bundesregierung hat sich jetzt aufgrund einer Anfrage hierzu positiv geäußert "Aus Billigkeitsgründen wird es von der Verwaltung ausnahmsweise jedoch nicht beanstandet, wenn Aufwendungen für die Beseitigung eines Unfallschadens bei einem Verkehrsunfall neben der Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend gemacht werden."
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