Donnerstag, 26. März 2015
Bundeskabinett beschließt höheren steuerlichen Grundfreibetrag, höheren Kinderfreibetrag und höheres Kindergeld
Das Bundeskabinett hat am 25. März beschlossen, den Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag sowie das Kindergeld rückwirkend ab dem 1. Januar 2015 zu erhöhen. Eine zweite Erhöhung erfolgt dann ab dem 1. Januar 2016. Details sind auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht. http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2015/03/2015-03-25-PM14.html?source=stdNewsletter
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