Mittwoch, 23. November 2016
Anwendungsschreiben zu Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen geändert
Das Bundesfinanzministerium hat diese Woche ein geändertes Anwendungsschreiben zu § 35a EStG (Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen) veröffentlicht. Interessante Änderungen aufgrund aktueller Urteile wurden hier berücksichtigt, zB. kann der Begriff „im Haushalt“ künftig auch das angrenzende Grundstück umfassen, sofern die haushaltsnahe
Dienstleistung oder die Handwerkerleistung dem eigenen Grundstück dienen. Somit
können beispielsweise Lohnkosten für den Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen
vor dem eigenen Grundstück als haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt
werden. http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2016-11-09-Paragraf-35a-EStG.html?view=renderNewsletterHtml
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