Mittwoch, 23. November 2016

Anwendungsschreiben zu Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen geändert

Das Bundesfinanzministerium hat diese Woche ein geändertes Anwendungsschreiben zu § 35a EStG (Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen) veröffentlicht. Interessante Änderungen aufgrund aktueller Urteile wurden hier berücksichtigt, zB. kann der Begriff „im Haushalt“ künftig auch das angrenzende Grundstück umfassen, sofern die haushaltsnahe Dienstleistung oder die Handwerkerleistung dem eigenen Grundstück dienen. Somit können beispielsweise Lohnkosten für den Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen vor dem eigenen Grundstück als haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt werden. http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2016-11-09-Paragraf-35a-EStG.html?view=renderNewsletterHtml