Donnerstag, 28. März 2013

Bundesrat beschließt Änderung der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung

Der Bundesrat hat am 22. März die Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung beschlossen. Seit Dezember 2011 gab es Diskussionen wegen der Änderung im Bezug auf die sogenannte Gelangensbestätigung. Mit der Verordnung wurden nun eindeutige Regelungen zur einfachen Nachweisführung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen geschaffen. Die Gelangensbestätigung ist nicht mehr zwingende Voraussetzung für die Steuerfreiheit bei der Umsatzsteuer. Einen guten Überblick über die Neuregelung gibt die IHK Stuttgart auf Ihrer Homepage http://www.stuttgart.ihk24.de/recht_und_steuern/steuerrecht/Umsatzsteuer_Verbrauchssteuer/Umsatzsteuer_international/Umsatzsteuerfreie_Lieferungen/971952/Belegnachweise_Steuerfreiheit_innergemeinschaftliche_Lieferungen.html