Donnerstag, 4. April 2013
BMF-Schreiben zur Abzugsfähigkeit von Darlehenszinsen nach Verkauf einer vermieteten Immobilie
Das Bundesfinanzministerium hat diese Woche ein Schreiben zur Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen nach Veräußerung einer vermieteten Immobilien veröffentlicht. Der Bundesfinanzhof hatte hierzu im Sommer 2012 ein steuerzahlerfreundliches Urteil gesprochen. Im aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums werden nun die Voraussetzungen für den Abzug der Schuldzinsen präzisiert. http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2013-03-28-Schuldzinsen.pdf?__blob=publicationFile&v=2