Freitag, 26. April 2013

Steuerliche Aufbewahrungsfristen sollen verkürzt werden

Der Bundestag hat am 25. April einen Gesetzentwurf zur Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungsfristen angenommen. Die bisher geltende Frist von 10 Jahren soll rückwirkend zum 1. Januar auf acht Jahre und ab dem 1. Januar 2015 auf sieben Jahre verkürzt werden. Diverse weitere steuerliche Vorschriften (z.B. zur Cash-GmbH) sollen ebenfalls geändert werden. Der Bundesrat muss allerdings noch zustimmen.
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/44449590_kw17_de_steuerliche_aufbewahrungsfristen/index.html
Die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen wäre ein vernünftiger Schritt zum Abbau von Bürokratie.