Donnerstag, 11. April 2013

Neues steuerliches Reisekostenrecht ab 2014

Der Gesetzgeber hat das steuerliche Reisekostenrecht ab 2014 geändert. Eine wichtige Änderung gibt es bei den Verpflegungspauschalen. Bisher betrugen diese 6, 12 oder 24 Euro je nach Abwesenheitsdauer. Ab 2014 wird es nur noch zwei Pauschalen geben: 24 Euro für jeden Kalendertag mit 24 Stunden Abwesenheit und 12 Euro bei mehr als 8-stündiger Abwesenheit.http://www2.nwb.de/portal/content/ir/beitraege/beitrag_1312593.aspx