Mittwoch, 17. April 2013

Kabinett beschließt Erleichterungen bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen

Das Kabinett hat am 17. April einen Gesetzentwurf zur Refom des handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahrens beschlossen. Unter anderem wird das Mindestordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung von 2.500 Euro auf 500 Euro bzw. 1.000 Euro gesenkt.
http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/20130417_Entlastung_fuer_den_Mittelstand.html;jsessionid=AD358C46953CBB44191C86D8DE141591.1_cid334?nn=3433226