Donnerstag, 4. April 2013
BMF-Schreiben zur Abzugsfähigkeit von Darlehenszinsen nach Verkauf einer vermieteten Immobilie
Das Bundesfinanzministerium hat diese Woche ein Schreiben zur Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen nach Veräußerung einer vermieteten Immobilien veröffentlicht. Der Bundesfinanzhof hatte hierzu im Sommer 2012 ein steuerzahlerfreundliches Urteil gesprochen. Im aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums werden nun die Voraussetzungen für den Abzug der Schuldzinsen präzisiert. http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2013-03-28-Schuldzinsen.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Donnerstag, 28. März 2013
Bundesrat beschließt Änderung der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung
Der Bundesrat hat am 22. März die Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung beschlossen. Seit Dezember 2011 gab es Diskussionen wegen der Änderung im Bezug auf die sogenannte Gelangensbestätigung. Mit der Verordnung wurden nun eindeutige Regelungen zur einfachen Nachweisführung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen geschaffen. Die Gelangensbestätigung ist nicht mehr zwingende Voraussetzung für die Steuerfreiheit bei der Umsatzsteuer. Einen guten Überblick über die Neuregelung gibt die IHK Stuttgart auf Ihrer Homepage http://www.stuttgart.ihk24.de/recht_und_steuern/steuerrecht/Umsatzsteuer_Verbrauchssteuer/Umsatzsteuer_international/Umsatzsteuerfreie_Lieferungen/971952/Belegnachweise_Steuerfreiheit_innergemeinschaftliche_Lieferungen.html
Montag, 25. März 2013
Bewirtungskosten bei Gaststättenrechnungen
Aus aktuellem Anlass möchten wir nochmals auf ein BFH-Urteil vom letzten Jahre hinweisen (BFH-Urteil vom 18. April 2012, X-R-57/09). Hier hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass eine Gaststättenrechnung auch den Namen des Bewirtenden enthalten muss. Andernfalls kann der Gaststättenbesuch nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. D.h. im Klartext, dass der Kassenbon für den Abzug der Bewirtungskosten als Betriebsausgaben nicht ausreicht! Man muss sich also eine entsprechende Rechnung über den Gaststättenbesuch ausstellen lassen, welche die steuerlichen Anforderungen erfüllt. Die meisten Gaststätten stellen auf Nachfrage auch solche Rechnungen aus. Eine Ausnahme hiervon gilt nur wenn Gesamtbetrag der Rechnung 150 Euro nicht übersteigt.
Dienstag, 12. März 2013
Vorsicht bei Europäischem Zentralregister für Umsatzsteuer-Identifikationsnummern!
Zur Zeit verschickt ein sogenanntes Europäisches Zentralregister für Umsatzsteuer-Identifikationsnummern Erfassungsformulare, die innerhalb einer Frist zurückgeschickt werden sollen. Wer das amtliche aussehende Formular unterzeichnet und zurückschickt, schließt einen 2-Jahres-Vertrag mit einer Jahresgebühr von 890 Euro ab. Dieses Zentralregister nutzt nur den Betreibern. Für Abfragen und Beantragung von Umsatzsteueridentifikationsnummer ist ausschließlich das Bundeszentralamt für Steuern www.bzst.de zuständig.
Dienstag, 5. März 2013
Bundesrat stimmt Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts zu
Am 1. März hat der Bundesrat dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts zugestimmt, womit unter anderem der Übungsleiterfreibetrag auf 2.400 Euro erhöht wird. Die Erhöhung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2013.http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2013/03/2013-03-01-PM19.html
Samstag, 2. März 2013
Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Ehegatten
Das Bundesfinanzministerium hat ein geändertes Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, veröffentlicht. In diesem Merkblatt ist jetzt auch der Anhebung des Grundfreibetrags auf 8.130 Euro berücksichtigt. http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Lohnsteuer/BMF_Schreiben_Allgemeines/2013-02-19-Merkblatt-Steuerklassenwahl-2013-geaendert.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Freitag, 15. Februar 2013
Schneeräumkosten als haushaltsnahe Dienstleistung
Kosten für die Schneeräumung durch einen Dienstleister auf privatem Grund sind als haushaltsnahe Dienstleistungen im Rahmen des § 35 a EStG abzufähig. Auf öffentlichem Grund, also z.B. auf Gehwegen, lehnt die Finanzverwaltung das bisher ab. Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Berlins lässt den Abzug aber zu. Es empfiehlt sich also bei Nichtanerkennung der Aufwendungen gegen den Einkommensteuerbescheid Einspruch einzulegen und ein Ruhen des Verfahrens zu beantragen.
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