Freitag, 15. Februar 2013

Schneeräumkosten als haushaltsnahe Dienstleistung

Kosten für die Schneeräumung durch einen Dienstleister auf privatem Grund sind als haushaltsnahe Dienstleistungen im Rahmen des § 35 a EStG abzufähig. Auf öffentlichem Grund, also z.B. auf Gehwegen, lehnt die Finanzverwaltung das bisher ab. Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Berlins lässt den Abzug aber zu. Es empfiehlt sich also bei Nichtanerkennung der Aufwendungen gegen den Einkommensteuerbescheid Einspruch einzulegen und ein Ruhen des Verfahrens zu beantragen.