Montag, 28. Januar 2013

Rentenversicherungspflicht bei Minijobs beachten!

Mit Erhöhung der Minijobgrenze ab dem 1.1.2013 auf 450 Euro wurde auch eine Rentenversicherungspflicht für Minijobs eingeführt:

Minijobs, die im Jahr 2013 beginnen sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, die Arbeitnehmer müssen somit 3,9% Rentenversicherung aus dem Minijob-Entgelt bezahlen. Eine Befreiung hiervon ist auf Antrag möglich.

Für bestehende Beschäftigungsverhältnisse müssen Übergangsregeln beachtet werden: Wird bei einem vor dem 1. Januar 2013 begonnenen Minijob das monatliche Entgelt weiterhin bis maximal 400 Euro monatlich gezahlt, so bleibt alles unverändert.

Erfolgt bei einem bestehenden Minijob eine Verdiensterhöhung von 400 auf 450 Euro tritt Rentenversicherungspflicht ein. Allerdings gibt es auch hier die Möglichkeit, sich auf Antrag befreien zu lassen.

Ob eine Befreiung sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab, denn die Rentenversicherungspflicht kann auch Vorteile bringen, da man Ansprüche auf Altersrente bzw. Erwerbsminderungsrente mit einem relativ niedrigen Beitrag erwirbt