Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat die sog. Mindestlohndokumenationspflichtenverordnung veröffentlicht. Demnach sind die Aufzeichnungspflichten bei Familienangehörigen nicht mehr anzuwenden, außerdem entfällt die Aufzeichnungspflicht unter gewissen Voraussetzungen bei Monatsentgelten von mehr als 2.000 Euro.
http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/neue-mindestlohnverordnung-in-kraft.html
Freitag, 7. August 2015
Freitag, 10. Juli 2015
Finanzverwaltung ändert Auffassung zu Google-Aktiensplit
Der bei Google-Aktien durchgeführte Aktiensplit im April 2014 hat für Verärgerung bei den Anlegern gesorgt, weil die neuen Aktien vom Typ C von der Finanzverwaltung als Sachdividende eingestuft wurden und die Depotbank dafür Abgeltungsteuer einbehalten hat. Dies, obwohl der Split das Vermögen des Aktionärs ja nicht erhöht hat. Glücklicherweise hat die Finanzverwaltung in einem aktuellen BMF-Schreiben diese abwegige Auffassung aufgegeben. Die Banken müssen demnach den Steuerabzug korrigieren. http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Abgeltungsteuer/2015-07-08-Kapitalmassnahme-Google-Moeller-Maersk.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Freitag, 5. Juni 2015
Kein steuerlicher Abzug von Kinderbetreuungskosten bei Barzahlung
Der Bundesfinanzhof hat am 3. Juni 2015 eine Entscheidung veröffentlicht, wonach Kinderbetreuungskosten bei Barzahlung nicht steuerlich abzugsfähig sind. Die Zahlungen müssen auf ein Konto der Betreuungsperson überwiesen werden. http://www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen/entscheidungen-online?newiframecontent=http%3a%2f%2fjuris.bundesfinanzhof.de%2fcgi-bin%2frechtsprechung%2fdocument.py%3fGericht%3dbfh%26amp%3bArt%3den%26amp%3baz%3dIII%2520R%252063%2f13%26amp%3bdatum%3d2014-12-18
Dienstag, 26. Mai 2015
2-jährige Gültigkeit von Lohnsteuerfreibeträgen
Das Bundesfinanzministerium hat ein Schreiben zur 2-jährigen Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren veröffentlicht. Demnach können ab dem Jahr 2016 Freibeträge für zwei Jahre gültig sein. http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2015-05-21-zweijaehrige-gueltigkeit-von-freibetraegen-im-lohnsteuer-ermaessigungsverfahren-startschreiben.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Donnerstag, 26. März 2015
Bundeskabinett beschließt höheren steuerlichen Grundfreibetrag, höheren Kinderfreibetrag und höheres Kindergeld
Das Bundeskabinett hat am 25. März beschlossen, den Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag sowie das Kindergeld rückwirkend ab dem 1. Januar 2015 zu erhöhen. Eine zweite Erhöhung erfolgt dann ab dem 1. Januar 2016. Details sind auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht. http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2015/03/2015-03-25-PM14.html?source=stdNewsletter
Freitag, 20. Februar 2015
Aufwendungen für die Betreuung eines Haustieres steuerlich abzugsfähig
Das Finanzgericht Düsseldorf hat in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 4. Februar entschieden, dass Aufwendungen für die Betreuung eines Haustieres (in diesem Fall einer Katze) nach § 35a EStG abzugsfähig sind. Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen. Das Bundesfinanzministerium vertritt übrigens im Schreiben vom 10. Januar 2014 eine andere Auffassung.
Dienstag, 2. Dezember 2014
Wichtige Aufzeichnungspflichten für 450€-Jobs beim Mindestlohn
Ab 1.
Januar 2015 haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestlohn
von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde, das ist allgemein bekannt. Hierzu gibt es ein paar Ausnahmen, auf die hier nicht eingegangen werden soll. Viele Arbeitgeber denken, dass Sie vom Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht betroffen sind, da sie ja mindestens 8,50 Euro pro Stunde bezahlen. Das ist leider ein Irrtum, da z. B. bei 450€-Jobs zukünftig Beginn, Ende und Dauer
der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen ist und die Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre
aufbewahrt werden müssen.
Diese
Aufzeichnungspflicht gilt neben 450€-Jobs übrigens auch für kurzfristig Beschäftigte nach
§ 8 Abs. 1 SGB IV sowie Arbeitnehmer in den in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftszweigen, also z.B. bei Gebäudereinigungs-,
Bau-, Transport- und Gaststättengewerbe. Bei Unternehmen dieser Wirtschaftszweige
gilt die genannte Aufzeichnungspflicht ab 1. Januar 2015 also für alle Arbeitnehmer.
Verstöße gegen das MiLoG können als Ordnungswidrigkeit mit hohen Geldbußen geahndet werden.
Wir wünschen eine schöne Vorweihnachtszeit.
Abonnieren
Posts (Atom)