Freitag, 7. August 2015

Erleichterung bei den Mindestlohnaufzeichnungspflichten

Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat die sog. Mindestlohndokumenationspflichtenverordnung veröffentlicht. Demnach sind die Aufzeichnungspflichten bei Familienangehörigen nicht mehr anzuwenden, außerdem entfällt die Aufzeichnungspflicht unter gewissen Voraussetzungen bei Monatsentgelten von mehr als 2.000 Euro.
http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/neue-mindestlohnverordnung-in-kraft.html

Freitag, 10. Juli 2015

Finanzverwaltung ändert Auffassung zu Google-Aktiensplit

Der bei Google-Aktien durchgeführte Aktiensplit im April 2014 hat für Verärgerung bei den Anlegern gesorgt, weil die neuen Aktien vom Typ C von der Finanzverwaltung als Sachdividende eingestuft wurden und die Depotbank dafür Abgeltungsteuer einbehalten hat. Dies, obwohl der Split das Vermögen des Aktionärs ja nicht erhöht hat. Glücklicherweise hat die Finanzverwaltung in einem aktuellen BMF-Schreiben diese abwegige Auffassung aufgegeben. Die Banken müssen demnach den Steuerabzug korrigieren.  http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Abgeltungsteuer/2015-07-08-Kapitalmassnahme-Google-Moeller-Maersk.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Donnerstag, 26. März 2015

Bundeskabinett beschließt höheren steuerlichen Grundfreibetrag, höheren Kinderfreibetrag und höheres Kindergeld

Das Bundeskabinett hat am 25. März beschlossen, den Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag sowie das Kindergeld rückwirkend ab dem 1. Januar 2015 zu erhöhen. Eine zweite Erhöhung erfolgt dann ab dem 1. Januar 2016. Details sind auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht. http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2015/03/2015-03-25-PM14.html?source=stdNewsletter

Freitag, 20. Februar 2015

Aufwendungen für die Betreuung eines Haustieres steuerlich abzugsfähig

Das Finanzgericht Düsseldorf hat in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 4. Februar entschieden, dass Aufwendungen für die Betreuung eines Haustieres (in diesem Fall einer Katze) nach § 35a EStG abzugsfähig sind. Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen. Das Bundesfinanzministerium vertritt übrigens im Schreiben vom 10. Januar 2014 eine andere Auffassung.

Dienstag, 2. Dezember 2014

Wichtige Aufzeichnungspflichten für 450€-Jobs beim Mindestlohn

Ab 1. Januar 2015 haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde, das ist allgemein bekannt. Hierzu gibt es ein paar Ausnahmen, auf die hier nicht eingegangen werden soll. Viele Arbeitgeber denken, dass Sie vom Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht betroffen sind, da sie ja mindestens 8,50 Euro pro Stunde bezahlen. Das ist leider ein Irrtum, da z. B. bei 450€-Jobs zukünftig Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen ist und die Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden müssen.

Diese Aufzeichnungspflicht gilt neben 450€-Jobs  übrigens auch für kurzfristig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 SGB IV sowie Arbeitnehmer in den in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftszweigen, also z.B. bei Gebäudereinigungs-, Bau-, Transport- und Gaststättengewerbe. Bei Unternehmen dieser Wirtschaftszweige gilt die genannte Aufzeichnungspflicht ab 1. Januar 2015 also für alle Arbeitnehmer.

Verstöße gegen das MiLoG können als Ordnungswidrigkeit mit hohen Geldbußen geahndet werden.
Wir wünschen eine schöne Vorweihnachtszeit.