Das Finanzgericht Düsseldorf hat in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 4. Februar entschieden, dass Aufwendungen für die Betreuung eines Haustieres (in diesem Fall einer Katze) nach § 35a EStG abzugsfähig sind. Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen. Das Bundesfinanzministerium vertritt übrigens im Schreiben vom 10. Januar 2014 eine andere Auffassung.