Dienstag, 26. Mai 2015

2-jährige Gültigkeit von Lohnsteuerfreibeträgen

Das Bundesfinanzministerium hat ein Schreiben zur 2-jährigen Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren veröffentlicht. Demnach können ab dem Jahr 2016 Freibeträge für zwei Jahre gültig sein. http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2015-05-21-zweijaehrige-gueltigkeit-von-freibetraegen-im-lohnsteuer-ermaessigungsverfahren-startschreiben.pdf?__blob=publicationFile&v=1