Freitag, 7. September 2012

Nachträgliche Schuldzinsen bei Vermietungseinkünften sind abziehbar

Gestern hat der Bundesfinanzhof ein Urteil veröffentlicht, nach dem Schuldzinsen bei den Vermietungseinkünften auch nach dem Verkauf des entsprechenden Objekts noch steuerlich als Werbungskosten abzogen werden können sofern der Verkaufserlös nicht zur Deckung der Schulden ausgereicht hat. Nach bisheriger Rechtsprechung war dies nicht möglich. Das Urteil stellt daher eine wichtige, erfreuliche Änderung der Rechtsprechung dar. http://www.iww.de/index.cfm?pid=1307&opv=122762