Bei einem längeren Einsatz bei einem Kunden liegt i.d.R keine regelmäßige Arbeitsstätte vor, so dass die Reisekosten steuerfrei vom Arbeitgeber erstattet werden können. Der Bundesfinanzhof hat hierzu diese Woche ein arbeitnehmerfreundliches Urteil veröffentlich. http://www2.nwb.de/portal/content/ir/service/news/news_1315759.aspx