Dienstag, 18. September 2012

Anforderungen an einen Bewirtungsbeleg

Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine Gaststättenrechnung auch den Namen des Bewirtenden enthalten muss. Dies gilt wenn der Gesamtbetrag der Rechnung 150 Euro übersteigt. Leider erhält man in Gaststätten nicht automatisch eine steuerlich formal korrekte Rechnung. Das Urteil zeigt aber wie wichtig es ist, hierauf zu bestehen. http://www2.nwb.de/portal/content/ir/service/news/news_1313332.aspx.