Samstag, 25. Februar 2017

Nutzung eines Arbeitszimmers durch mehrere Steuerpflichtige


Der Bundesfinanzhof hat die Auffassung hinsichtlich der Abzugsfähigkeit von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, das von mehreren Personen genutzt wird, zum Vorteil der Steuerpflichtigen geändert. Nutzen mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, kann jeder Nutzende die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer, die er getragen hat, einkünftemindernd geltend machen, sofern die Voraussetzungen des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG in seiner Person vorliegen. Pressemitteilung vom 22. Februar 2017
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