Der Bundesfinanzhof hat zwei für Arbeitnehmer freundliche Urteile zur Berücksichtigung selbst getragenener Kosten bei der Versteuerung der privaten Kfz-Nutzung veröffentlicht. Hier der Link zur Pressemitteilung vom 15. Februar 2017:
https://www.bundesfinanzhof.de/pressemitteilungen