Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen auch privat nutzen, müssen oftmals private Zuzahlungen leisten. Hier ist es wichtig, steuerliche Besonderheiten zu beachten, damit diese Zuzahlungen den geldwerten Vorteil vermindern. Das Bundesfinanzministerium hat die Grundsätze kürzlich in einem Schreiben zusammengefasst http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2013-04-19-Lohnsteuer-Kraftfahrzeug.html