Donnerstag, 29. August 2013
Kürzung von Krankheitskosten um die zumutbare Belastung
Sofern Krankheitskosten steuerlich abzugsfähig sind, werden diese im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen um eine zumutbare Belastung gekürzt. Dies führt dazu, dass sich Kosten für Brille oder Zahnarzt meistens steuerlich nicht auswirken. Gegen diese Regelung gibt es anhängige Verfahren, weshalb nun das Bundesfinanzministerium nach einem Erlass von heute die Finanzämter anweist, alle Einkommensteuerbescheide diesbezüglich nur noch vorläufig zu erlassen. http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2013-08-29-aufwendungen-krankheit-und-pflege.pdf?__blob=publicationFile&v=1