Das Bundesministerum für Wirtschaft und Technologie (BMWi) macht darauf aufmerksam, dass unter dem SEPA-Verfahren die Teilnahme am Lastschriftverfahren nur mit einer Gläubiger-Identifikationsnummer möglich ist. Diese wird von der Bundesbank vergeben und sollte schnellstmöglich beantragt werden.
http://www.bmwi.de/DE/Themen/mittelstand,did=581670.html