Freitag, 21. Juni 2013

Jetzt Gläubiger-Identifikationsnummer für SEPA-Verfahren beantragen (BMWi)

Das Bundesministerum für Wirtschaft und Technologie (BMWi) macht darauf aufmerksam, dass unter dem SEPA-Verfahren die Teilnahme am Lastschriftverfahren nur mit einer Gläubiger-Identifikationsnummer möglich ist. Diese wird von der Bundesbank vergeben und sollte schnellstmöglich beantragt werden. http://www.bmwi.de/DE/Themen/mittelstand,did=581670.html