Sonntag, 2. Juni 2013

Finanzgericht Baden-Württemberg: Toilette ist kein Arbeitszimmer

Für alle, die es noch nicht wussten: Eine Toilette ist kein Arbeitszimmer. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat dies in einem aktuellen Urteil entschieden. http://www.fg-baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1284324/index.html?ROOT=1149223 Ein Betriebsprüfer mit häuslichem Arbeitszimmer hatte geklagt, und über ein geführtes "Toilettenfahrtenbuch" Renovierungskosten des Gäste-WCs steuerlich absetzten wollen. Dieser Auffassung folgte das Finanzgericht nicht.