Aufmerksamkeiten an Kunden sollen nach einer bundesweit abgestimmten Verwaltungsanweisung ab sofort auch unter die für Arbeitnehmer geltende Begünstigung von 40 Euro fallen. Damit wäre dann keine Pauschalversteuerung mehr nach § 37 b EStG vorzunehmen. Dies berichtet der Deutsche Steuerberaterverband
http://www.dstv.de/interessenvertretung/steuern/steuern-aktuell/tb-nr.-136-12-keine-paschalsteuer-fuer-kunden