Montag, 10. Dezember 2012

Keine Pauschalsteuer mehr auf "Aufmerksamkeiten" an Kunden

Aufmerksamkeiten an Kunden sollen nach einer bundesweit abgestimmten Verwaltungsanweisung ab sofort auch unter die für Arbeitnehmer geltende Begünstigung von 40 Euro fallen. Damit wäre dann keine Pauschalversteuerung mehr nach § 37 b EStG vorzunehmen. Dies berichtet der Deutsche Steuerberaterverband http://www.dstv.de/interessenvertretung/steuern/steuern-aktuell/tb-nr.-136-12-keine-paschalsteuer-fuer-kunden