Samstag, 1. Dezember 2012

Finanzbehörden regeln die private Nutzung von Dienstfahrrädern

Auch bei vom Arbeitgeber überlassenen (Elektro-)Fahrrädern ensteht bei privater Nutzung ein geldwerter Vorteil, der zum Arbeitslohn gehört. Die Finanzbehörden der Länder kennen hier kein Erbarmen und haben zur Bewertung des geldwerten Vorteils in einem neuen Erlass Stellung genommen. http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Lohnsteuer/BMF_Schreiben_Allgemeines/2012-11-23-gleichlautende-erlasse-elektrofahrraeder.html