Samstag, 1. Dezember 2012
Finanzbehörden regeln die private Nutzung von Dienstfahrrädern
Auch bei vom Arbeitgeber überlassenen (Elektro-)Fahrrädern ensteht bei privater Nutzung ein geldwerter Vorteil, der zum Arbeitslohn gehört. Die Finanzbehörden der Länder kennen hier kein Erbarmen und haben zur Bewertung des geldwerten Vorteils in einem neuen Erlass Stellung genommen. http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Lohnsteuer/BMF_Schreiben_Allgemeines/2012-11-23-gleichlautende-erlasse-elektrofahrraeder.html