Freitag, 9. November 2012

Steuerlicher Grundfreibetrag soll 2013 erhöht werden

Das Gesetz zum Abbau der kalten Progression, mit dem die zentralen Tarifeckwerte an die Preisentwicklung angepasst werden, sieht eine Erhöhung des Grundfreibetrages um 126 Euro in 2013 und um weitere 224 Euro in 2014, also insgesamt um 350 Euro vor. Das Gesetz befindet sich schon einige Zeit im Vermittlungsausschuss, dieser soll nun am 21. November erneut tagen. http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2012/11/2012-11-07-PM74.html