Der Bundestag hat letzte Woche beschlossen, dass die Befristung des Überschuldungsbegriffs im Insolvenzrecht aufgehoben wird. Eine positive Fortführungsprognose schließt also auch zukünftig eine Überschuldung aus. Die im Jahr 2008 eingeführte Regelung war bis Ende 2013 befristet. Mit dieser sinnvollen Entfristung wird nun die Insolvenzantragspflicht für am Markt erfolgreiche Unternehmen vermieden und somit Rechtssicherheit erreicht.
http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/20121109_Rechtsbehelfsbelehrung.html?nn=1356288