Der Zinssatz bei der Verzinsung von Steuernachzahlungen beträgt immer noch 6% pro Jahr. Der Bundesfinanzhof hat heute in einem aktuellen Urteil veröffentlicht, dass man Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Verzinsung hat und im betroffenen Verfahren Aussetzung der Vollziehung gewährt. https://www.bundesfinanzhof.de/pressemitteilungen?newiframecontent=https%3a%2f%2fjuris.bundesfinanzhof.de%2fcgi-bin%2frechtsprechung%2fdocument.py%3fGericht%3dbfh%26amp%3bArt%3dpm%26amp%3bpm_nummer%3d0023%2f18
Betroffene sollten mit Hinweis auf dieses Verfahren Einspruch gegen offene Bescheide einlegen.