Angesichts der Witterungsverhältnisse überlegen manche Haus- oder Wohnungseigentümer, das Schneeräumen von Dienstleistern erledigen zu lassen. Inwieweit das steuerlich absetzbar ist, erläutert der Bund der Steuerzahler
http://www.steuerzahler.de/Schneeschieben-von-der-Steuer-absetzen/69820c80747i1p1520/index.html