Für die Auszuahlung des Kindergelds benötigen die Familienkassen ab 2016 die Steueridentifikationsnummern der Kinder. Diese sollten schnellstmöglich schriftlich an die Familienkassen mitgeteilt werden. Fragen in diesem Zusammenhang beantwortet das Bundeszentralamt auf seiner Homepage
http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kindergeld_Fachaufsicht/Kindergeldberechtigte/FAQ/KG_Berechtigte_FAQ_IDNr_node.html