Freitag, 16. Mai 2014

Abzug von Schuldzinsen nach Veräußerung einer vermieteten Immobilie

In einem aktuell veröffentlichten Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Schuldzinsen, die für Darlehen zur Finanzierung einer vermieteten Immobilien anfallen, auch nach Veräußerung der Immobilie steuerlich berücksichtigt werden können, sofern der Veräußerungspreis nicht zur Tilgung dieser Darlehen ausgereicht hat. Nach einem BFH-Urteil aus dem Jahr 2012 war dies bisher nur möglich, soweit die Immobilie innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist verkauft wurde. http://www.iww.de/quellenmaterial/id/105439