Kosten für Handwerker und Putzfrau können nach § 35a EStG von der Steuer abgezogen werden. Im Januar veröffentlichte das Bundesfinanzministerium hierzu einen neuen Erlass, der Einzelheiten regelt. Der Bund der Steuerzahler NRW hat in einer aktuellen Mitteilung eine Übersicht hierzu veröffentlicht.
http://www.steuerzahler-nrw.de/Handwerker-und-Putzfrau-von-der-Steuer-absetzen/58276c67806i1p138/index.html