Freitag, 18. Oktober 2013

Handwerkerleistungen auch bei Neubaumaßnahmen steuerlich begünstigt?

Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. empfiehlt, in der Einkommensteuererklärung auch Handwerkerkosten für Neubaumaßnahmen im eigenen Haushalt steuerlich geltend zu machen. Im Fall einer Ablehnung soll Einspruch eingelegt und auch ein im Bundessteuerblatt veröffentlichtes Urteil verwiesen werden. http://www.bdl-online.de/index.php?id=417