Donnerstag, 18. Oktober 2012

Der Übungsleiterfreibetrag soll auf 2.400€ erhöht werden

Der Gesetzgeber plant eine Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags nach § 3 Nr. 26 EStG von 2.100€ auf 2.400€ ab dem Jahr 2013. Entsprechendes steht in einem Referentenentwurf des Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts.