Samstag, 13. März 2021

Drittes Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet

Der Bundesrat hat am 5. März dem dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt. Neben einem höheren Verlustrücktrag sind vor allem der Kinderbonus und die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie von Bedeutung:

  • Familien erhalten einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind.
  • Der bereits geltende ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen in der Gastronomie wird über den 30. Juni 2021 hinaus bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Für Getränke bleibt es beim regulären Steuersatz von 19 Prozent.

 

Dienstag, 6. August 2019

Förderung der Elektromobilität

Die Bundesregierung hat am 31. Juli 2019 den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität beschlossen, welcher u.a. folgende Regelungen vorsieht:
  • Einführung einer Sonderabschreibung von 50% für elektrische Lieferfahrzeuge
  • Die Halbierung der privaten Nutzung bei der Dienstwagenbesteuerung von Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen wird bis Ende 2030 verlängert.
  • Die steuerfreie Überlassung von betrieblichen Fahrrädern wird ebenfalls von Ende 2021 bis Ende 2030 verlängert.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/G-E-Mobilitaet/0-Gesetz.html

Dienstag, 2. Oktober 2018

Montag, 2. Juli 2018

Die Bundesregierung hat das Familienentlastungsgesetz beschlossen

Am 27. Juni hat die Bundesregierung das Familienentlastungsgesetz beschlossen, das u.a. eine Erhöhung des Kindergelds ab 1. Juli 2019 um 10 Euro vorsieht sowie eine Erhöhung des Kinderfreibetrags in zwei Stufen um jeweils 192 Euro zum 1. Januar 2019 und 1. Januar 2020. Außerdem soll der Grundfreibetrag 2019 auf 9.168 Euro und 2020 auf 9.408 Euro steigen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Montag, 14. Mai 2018

Bundesfinanzhof zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen

Der Zinssatz bei der Verzinsung von Steuernachzahlungen beträgt immer noch 6% pro Jahr. Der Bundesfinanzhof hat heute in einem aktuellen Urteil veröffentlicht, dass man Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Verzinsung hat und im betroffenen Verfahren Aussetzung der Vollziehung gewährt. https://www.bundesfinanzhof.de/pressemitteilungen?newiframecontent=https%3a%2f%2fjuris.bundesfinanzhof.de%2fcgi-bin%2frechtsprechung%2fdocument.py%3fGericht%3dbfh%26amp%3bArt%3dpm%26amp%3bpm_nummer%3d0023%2f18

Betroffene sollten mit Hinweis auf dieses Verfahren Einspruch gegen offene Bescheide einlegen.

Montag, 23. Oktober 2017

Statistik über Einspruchsverfahren bei den Finanzämtern

Das Bundesfinanzministerium hat Daten zur Einspruchsbearbeitung auf seiner Homepage veröffentlicht. Am Jahresende 2016 waren 2.397.750 Einsprüche unerledigt, davon 1.233.952 Einsprüche, die nach § 363 AO ausgesetzt sind oder ruhen und daher von den Finanzämtern nicht abschließend bearbeitet werden konnten. 
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Abgabeordnung/BMF_Anordnungen_Allgemeines/2017-10-19-statistik-ueber-die-einspruchsbearbeitung-in-den-finanzaemtern-jahr-2016.html