Der Bundesrat hat am 5. März dem dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt. Neben einem höheren Verlustrücktrag sind vor allem der Kinderbonus und die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie von Bedeutung:
- Familien erhalten einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind.
- Der bereits geltende ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen in der Gastronomie wird über den 30. Juni 2021 hinaus bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Für Getränke bleibt es beim regulären Steuersatz von 19 Prozent.