- Einführung einer Sonderabschreibung von 50% für elektrische Lieferfahrzeuge
- Die Halbierung der privaten Nutzung bei der Dienstwagenbesteuerung von Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen wird bis Ende 2030 verlängert.
- Die steuerfreie Überlassung von betrieblichen Fahrrädern wird ebenfalls von Ende 2021 bis Ende 2030 verlängert.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/G-E-Mobilitaet/0-Gesetz.html